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Der Betreiber einer Rezeptsammlung im Internet kann dafür haften, wenn Internetnutzer widerrechtlich Fotos von Kochrezepten auf seine Internetseite hochladen. Dies entschied nun der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs.
Dabei ging es um das Portal chefkoch.de, eine kostenfrei und von einer Community gepflegte Rezeptsammlung, in der mehrfach Fotos von der Seite marions-kochbuch.de ohne Genehmigung verwendet wurden.
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