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BGH Urteil zwingt Webmaster in die Knie und füllt Abmahnern die Kasse

13 Nov 2009 16:26 #24341 von turusv15

Der Betreiber einer Rezeptsammlung im Internet kann dafür haften, wenn Internetnutzer widerrechtlich Fotos von Kochrezepten auf seine Internetseite hochladen. Dies entschied nun der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs.
Dabei ging es um das Portal chefkoch.de, eine kostenfrei und von einer Community gepflegte Rezeptsammlung, in der mehrfach Fotos von der Seite marions-kochbuch.de ohne Genehmigung verwendet wurden.

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