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Die Bundesnetzagentur hat jetzt neue Befugnisse bei der Bekämpfung von unerlaubter Telefonwerbung. Durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird der Schutz der Verbraucher vor belästigender telefonischer Werbung ausgebaut. Verstöße gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung werden jetzt von der Bundesnetzagentur verfolgt.
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