Hannover 96
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Am frühen Mittwochmorgen hat die Polizei zum Schlag gegen Graffiti-Schmierer ausgeholt. Die Spur führt die Ermittler in die Fußball-Fanszene. Es gab zehn Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnungen von jungen Männern, die den Rising Boys Hannover angehören - einer Ultra-Gruppierung von Hannover 96.
t.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Han...a-Gruppe-Rising-Boys
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Hausdurchsuchungen wegen Graffiti bei (angeblichen) Mitgliedern der Gruppe „RBH“
Am gestrigen Morgen fanden bei neun Personen, die angeblich der Gruppe „Rising Boys Hannover“ zugehörig sein sollen, Hausdurchsuchungen statt.
Nach Aussage eines Presseprechers der Polizei Hannover sei man auf die Spur der Betroffenen gekommen, da sie beim Heimspiel gegen Nürnberg im Frühjahr 2017 ein Banner mit Gruppenaufschrift gezeigt haben sollen. Hiernach sei davon auszugehen, dass all diese Personen der Gruppe „RBH“ zuzuordnen und entsprechend an Sachbeschädigungen und weiteren graffitibezogenen Straftaten (unter anderem Taten, die in einem Video zum zehnjährigen Jubiläum der Gruppe zu sehen sein sollen) beteiligt seien.
Nach gesicherten Informationen der Fanhilfe gehört ein Großteil der Betroffenen jedoch nicht zur Gruppe „RBH“.
Mit massivem Polizeiaufgebot, angeblich wegen der Gewaltbereitschaft der Betroffenen, wurden die Durchsuchungen unter teils rechtswidrigen Bedingungen durchgeführt. So wurde eine Haustür mittels Rammbock zerstört, obwohl ein Schlüsseldienst die Tür hätte öffnen können. Das Eigentum eines Mitbewohners wurde trotz deutlicher Zuordbarkeit und trotz fehlenden entsprechenden Beschlusses beschlagnahmt. Der übernachtende Besuch eines Betroffenen wurde während der Durchsuchung auf einem Bett gefesselt.
Augenzeugenberichten und der entsprechenden Presseberichterstattung war zu entnehmen, dass teilweise ganze Straßen durch eine BFE (Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit) gesperrt worden waren. „Angesichts dessen, dass gegen die Betroffenen nach offiziellen Angaben wegen Sachbeschädigung und Landfriedensbruchs ermittelt wird, halten wir diese Maßnahmen und vor allem das massive Auftreten der Polizei für grob unverhältnismäßig. Es muss die Frage gestellt werden, aufgrund welcher niedrigschwelliger Verdachtsmomente ein Richter Durchsuchungen unter diesen Umständen genehmigt.“, so ein Sprecher der Fanhilfe.
Zudem kritisiert die Fanhilfe, dass offensichtlich schon im Voraus der Durchsuchungen die Presse entsprechend informiert wurde, so dass diese schon bei Durchsuchungsbeginn vor Ort war. Unter anderem in der „Neuen Presse“ findet sich zudem eine entsprechende Fotoserie, die unter reißerischer Aufmachung heimliche Aufnahmen durch ein gekipptes Fenster in das Wohnungsinnere eines Betroffenen enthält. Zudem werden die Betroffenen, obgleich gegen sie nicht wegen Gewaltdelikten ermittelt wird, als „Hooligans“ bezeichnet. Die Betroffenen haben bereits entsprechende Beschwerde beim Presserat eingereicht und werden zivilrechtlich gegen diese Grundrechtsverletzungen vorgehen.
Bei den Durchsuchungen wurde außerdem nicht tatbezogenes Material in Form von Zaun- und Schwenkfahnen verschiedener Gruppen beschlagnahmt. Die Fanhilfe beurteilt den Beweiswert dieser Funde als gering und wird mit den Betroffenen gemeinsam gegen die Beschlagnahme vorgehen.
„Insgesamt lässt sich die Zielrichtung der Durchsuchungen anhand ihrer fadenscheinigen Begründungen ganz klar feststellen: hier geht es um Stigmatisierung, Zufallsfunde und das Erlangen von Strukturerkenntnissen. Auch der nahende Wahlkampf, so wie der von Innenminister Pistorius angekündigte 'Fußballgipfel' sollten bei der Beurteilung dieser Maßnahmen nicht aus den Augen verloren werden.“, so ein Sprecher der Fanhilfe weiter.
Alle Betroffenen werden durch die Fanhilfe und einen Anwalt betreut und werden entsprechende rechtliche Schritte einleiten.
fanhilfehannover.blogspot.de/2017/06/hau...en-graffiti-bei.html
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Hannover 96 hat rund 120 Fans, die den Übernahmeplänen von Martin Kind kritisch gegenüberstehen, die Mitgliedschaft im Verein verweigert.
fanzeit.de/verwehrt-hannover-96-kritisch...haft-im-verein/33663
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Der Weg für Martin Kind ist frei: Der Aufsichtsrat des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. hat beschlossen, 51 Prozent seiner Gesellschaftsanteile an der Hannover 96 Management GmbH an seinen Präsidenten zu verkaufen. Damit gibt der Club seinen formal letzten Einfluss auf die Profiabteilung des Bundesligisten ab – sofern die Deutsche Fußballliga (DFL) den Übernahmeplänen des 73-Jährigen zustimmt. Die Opposition droht mit Klagen.
www.sportbuzzer.de/artikel/50-1-bei-hann...mmt-die-ganze-macht/
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Management GmbH weit unter Wert verkauft?
Martin Kind soll 51 % der Anteile der Hannover 96 Management GmbH kaufen können. Kostet die Stimmenmehrheit bei einem Bundesligisten aber wirklich nur 12.750 Euro? Wie dieser Wert ermittelt wurde, wollte Pro Verein 1896 genau wissen. Wir haben deshalb bei den Aufsichtsräten Ralf Nestler und Sebastian Kramer nachgefragt, die sich diese Frage im Vorfeld der Versammlung auch gestellt haben, wie es jedes verantwortungsvoll handelnde Gremienmitglied tun muss.
Es scheint so, als verfüge man im Vorstand über so viel Erfahrung, um zu wissen, dass der Wert von 51 % der Anteile nur bei 12.750 Euro läge und dass diese Berechnung mit einem einfachen Dreisatz gelöst worden ist: Die Gesellschaftereinlage der GmbH beträgt 25.000 Euro, davon 51 % sind 12.750 Euro.
Aufsichtsratsmitglied Nestler legte in der Sitzung vom vergangenen Montag gegenüber Vorstand und Aufsichtsrat nun seinerseits ein uns ebenfalls vorliegendes zwanzigseitiges Gutachten des langjährigen Geschäftsführers der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH für das Ressort Finanzen und Lizenzierung, Herrn Diplom-Kaufmann Christian Müller, vor. In diesem sieht der beauftragte Sachverständige einen mindestens zwei-, eher dreistelligen Millionenbetrag als wertäquivalent an, keinesfalls jedoch einen Wert von lediglich 12.750 Euro als auch nur annähernd angemessen.
Daher stellt sich die Frage, wie drei Aufsichtsratsmitglieder, in Kenntnis dieser Sachlage, dennoch der Beschlussvorlage des Vorstandes zustimmen konnten.
Wir fordern den Vorstand und die zustimmenden Aufsichtsräte daher auf zu erklären:
Auf welcher gutachterlichen Grundlage bzw. Bewertung erfolgte die Kaufpreisbemessung der Anteile?
Liegt überhaupt ein Gutachten vor?
Wer hat den Vorstand und den Aufsichtsrat beraten?
Warum wurde trotz Vorlage des Gutachtens in der Sitzung durch Herrn Schmidt, Herrn Beck und Frau von Lintel die Sitzung nicht vertagt und ggf. ein weiteres Gutachten eingeholt, wenn doch offenkundig war, dass der Wert 12.750 mehr als zweifelhaft war?
Wie haben die einzelnen Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates ihre Vermögensbetreuungspflicht wahrgenommen?
Zusammenfassend: Es existiert ein qualifiziertes Gutachten eines anerkannten Experten, das mindestens auf das Tausendfache des Kaufpreises kommt. Dieses wird in der entscheidenden Sitzung vorgelegt und auf diese gravierende Differenz verwiesen. Trotzdem stimmen drei Aufsichtsräte dem Vorstandbeschluss immer noch zu, trotz Hinweis auf Ihre Vermögensbetreuungspflicht für unseren Verein.
Aus dem von Aufsichtsrat Nestler eingeholten Gutachten ist uns gestattet worden wie folgt zu zitieren (Hervorhebungen durch uns):
Dipl.-Kfm. Christian Müller
Hochschule Fresenius Köln
Studiengangsleiter Sportmanagement
Köln, 31. Juli 2017
Gutachten
Sachverhalt und Vorbemerkung
Vor drei Tagen wurde ich von Aufsichtsratsmitglied Ralf Nestler kontaktiert, weil heute, Montag, den 31. Juli 2017, eine Sitzung des Aufsichtsrats des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. („Hannover 96 e.V.) stattfinden wird, in der der Vorstand des Vereins den Aufsichtsrat des Vereins um Zustimmung bittet zur
„Veräußerung von 51 % der Anteile an der Hannover 96 Management GmbH zum Preis von 12.750 EUR an Herrn Martin Kind (Präsident Hannover 96 e.V.) nach Maßgabe des Vorstandsbeschlusses vom 14.06.2017“.
Herr Nestler hat mich gebeten, auf Grundlage meiner anerkannten fachlichen Qualifikation und meines spezifischen Wissens
als langjähriger Geschäftsführer der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH für das Ressort Finanzen und Lizenzierung,
durch meine frühere Tätigkeit als Geschäftsführer der SG Dynamo Dresden e.V.,
durch meine langjährige wissenschaftliche Betätigung auf dem Gebiet der Finanzierung des Profifußballs und
durch meine momentane Beschäftigung als Hochschullehrer für Sportmanagement
durch mein Studium der Betriebswirtschaftslehre mit den Studienschwerpunkten Wirtschaftsprüfung und Bankbetriebslehre
eine Einschätzung abzugeben, ob der Kaufpreis von 12.750 EUR für 51% der Anteile an der Hannover 96 Management GmbH (entspricht dem Nominalwert der Anteile) angemessen erscheint.
Mir ist bekannt, dass die vorliegende Stellungnahme Bestandteil eines Ersuchens um einstweiligen Rechtsschutz im Zusammenhang mit der oben genannten Aufsichtsratssitzung werden kann.
Vorausgeschickt sei, dass diese Einschätzung mit Blick auf ihre mögliche Verwendung im Ersuchen um einstweiligen Rechtsschutz und wegen des kurzen zeitlichen Vorlaufs sehr knapp gehalten ist. Ich bin allerdings überzeugt, dass auch eine umfangreiche Analyse im Kern zu demselben Ergebnis kommt.
Das folgende Gutachten gliedert sich in fünf Abschnitte, nämlich
einen ganz knappen Abriss zu den Grundsätzen der Unternehmensbewertung,
eine kurze Darstellung der Vorgeschichte, des Inhalts, der Entwicklung und der kontroversen Diskussion der sogenannten 50+1-Regel zur verbandsrechtlichen Regulierung der Eigentumsverhältnisse an deutschen Profi-Fußballclubs,
eine kurze Analyse der fußballspezifischen Rechtsform „Kommanditgesellschaft auf Aktien“ mit vorgeschalteter Management GmbH als vollhaftender Komplementärin
einen kurzen Blick auf das jüngere Marktgeschehen im Hinblick auf Beteiligungen an Bundesliga-Clubs
sowie abschließend mein Ergebnis zur Angemessenheit des für die Mehrheit an der Management GmbH der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA in Rede stehenden Kaufpreises.
…
Auszug 1: “ Sicher ist jedoch, dass eine zur Bemessung des Kaufpreises vorgenommene Orientierung am Nennwert des Stammkapitals der Hannover 96 Management GmbH den Sachverhalt, seine Umstände und die besonderen Regularien des deutschen Fußballs völlig verkennt und nicht zu rechtfertigen wäre. Der angemessene Kaufpreis für die genannten Anteile ist zweifellos um ein vielfaches höher als der dem Aufsichtsrat vorgeschlagene Betrag.“
…
Auszug 2:“Geregelt ist in den Satzungsbestimmungen und in dem DFL-Rundschreiben von 2014 nur, dass eine durch Ausnahmegenehmigung der DFL von der 50+1-Regel vom Stammverein losgelöste Fußball-Kapitalgesellschaft von ihren Rechtsträgern nicht an Dritte verkauft werden kann, sondern zumindest das Spielrecht in der Bundesliga an den Stammverein zurück zu übertragen wäre. Der Stammverein bleibt so immer der wesentliche „Anker“ für die Fußball-Kapitalgesellschaft. Wegen des Fehlens einer Regelung ergibt sich daraus jedoch als „lege ferenda“ für DFB und DFL, dass die Mitgliederversammlung als höchstes Organ eines Stammvereins für die Beschlussfassung darüber zuständig sein muss, ob, an wen und zu welchem Preis und sonstigen Bedingungen eine bisher die Kontrolle sichernde Komplementärin verkauft wird. Ein solcher Beschlussgegenstand ist, analog zur Holzmüller-Doktrin, als essentielle Entscheidung des Vereins zu betrachten und erfordert ein qualifiziertes Quorum der Mitglieder.“
…
Auszug 3: „5. Ergebnis
Nach alledem komme ich zu dem Ergebnis, dass der Wert der in Rede stehenden Anteile an der „Hannover 96 Management GmbH“ keinesfalls bei ihrem Nennwert von € 12.750 liegt.
Die Anteilsmehrheit an diesem Vehikel zur Beherrschung des Profibetriebs von Hannover 96 ist angesichts
des enormen vergangenen und voraussichtlich weiteren Umsatz- und Gewinnwachstums der Bundesliga (DFL 2017)
der extremen Knappheit von Beteiligungsmöglichkeiten an deutschen Fußball-Clubs, die ein Letztentscheidungsrecht bzw. vollständige Kontrolle für private Investoren verbriefen
mindestens im zweistelligen, eher noch im dreistelligen Millionenbereich anzusiedeln. Ein Verkauf der Anteile zu € 12.750 durch die Gremien des Stammvereins wäre unvertretbar.
Den beteiligten Parteien in Hannover ist abschließend zu empfehlen, ein Einvernehmen über den angestrebten Verkauf der Mehrheit an der Hannover 96 Management GmbH herzustellen und Entscheidungen dieser Tragweite möglichst transparent, ohne Hast und mit möglichst großen Mehrheiten der Vereinsmitglieder herbeizuführen. Der bisher in Rede stehende Kaufpreis ist jedenfalls unangemessen niedrig und kann sachgerecht nur durch die Mitgliederversammlung bestimmt werden.
proverein1896.de/2017/08/wert-96managementgmbh/
- Hannibal Fletcher
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Wer kommt auf solch eine Idee, solch ein Testspiel anzusetzen??
www.youtube.com/watch?v=8dJSadU-Avg
www.youtube.com/watch?v=3ZUXNy4aCQc
- Red_Sport
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www.turus.net/sport/fussball/9173-burnle...ionen-ufern-aus.html