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Diebstahl von Wohnungsschlüssel durch Vermieter

21 Apr 2009 13:10 - 05 Sep 2011 20:45 #10742 von travelnator
Diebstahl von Wohnungsschlüssel durch Vermieter wurde erstellt von travelnator
Ich bin ja schon einiges gewohnt, wie Ihr sicherlich alle schon wisst, aber es geht hier um ein Prinzip. Vielleicht ist das für den einen oder anderen von Euch interessant.

Eigentlich wollte ich ja die kleine 1-Zimmerwohnung, die ich am 15. Januar kriegen hätte sollen bzw. bekommen habe, zum 30. April aufgeben. Und zwar aus den folgenden Gründen:

- Heizung defekt,
- Warmwasser defekt,
- Kaltwasser-Versorgung gestört,
- Stromausfall im Wohn/Schlafzimmer,
- Schimmel im Bad,
- Schimmel im Wohn/Schlafzimmer,
- Abluft in der Küche verstopft,
- Abfluss in der Badewanne verstopft,
- Teppich defekt,
- undichte Fenster,
- u.a.

All diese Mängel, die vom Vormieter vor dem 15.01.2009 verursacht worden sind, machten diese Wohnung seitdem (fast?) unbewohnbar. Der Vermieter streitet sich darüber mit dem Vormieter. Ich schau zu und bin kulanterweise behilflich, damit hier hoffentlich was zur Mängelbeseitigung vorwärts geht. Ich habe eigentlich dem etwa 85jährigen Vermieter vertraut und gehofft, dass er all diese Mängel vom Vormieter beseitigen wird. Wenigstens die meisten und wichtigsten Mängeln, insbesondere die zur "lebensnotwendigen Einrichtung". Dann können wir ja mal zum Alltag mit vollen Mietzahlungen zurückkehren. Oder so ähnlich. So aber läuft die Miete nur in Verbindung mit einer zulässigen Mietminderung.

www.internetratgeber-recht.de/Mi ... el/em1.htm

Was passiert? Gestern, als ich nicht da war, kam der Vermieter unbefugt in die Wohnung herein und hat von dort meinen Zweitschlüssel zur Wohnung gestohlen. Und ist wieder ganz schnell abgehaut. Es gibt hierzu eine Zeugin, die dachte, es sei alles in Ordnung. Sie irrte sich, weil ich als Mieter gar nichts davon weiss und sowieso schon gar nicht damit einverstanden sein kann, dass da hier wer ohne meiner Erlaubnis meine Wohnung betritt.

Aber der gute alte Hase Travelnator, der muss ja auch hier mal wieder ein Mann ohne Nerven sein: Ich hab sofort das Zylinderschloss zur Wohnungstüre ausgewechselt. Anschliessend ein öffentliches Hausverbot gegenüber dem Vermieter und seiner komischen Immobilienmaklerin ausgesprochen und ausgehändigt. Ein Hausverbot, mit der Einschränkung, dass der Vermieter nur nach vorheriger Terminabsprache meine Wohnung betreten darf.

cut
Hausverbot

Der besonderen Dringlichkeit wegen wird hiermit mit sofortiger Wirkung ein Hausverbot gegenüber den Personen

Herr J. R. aus N.
Immobilienmaklerin Frau R.R. aus R.

ausgesprochen. Das Hausverbot beinhaltet folgende Einschränkung: Ein Betreten ist nur nach vorheriger Terminabsprache mit mir möglich.

Begründung: Diebstahl von Wohnungsschlüssel

Mit freundlichen Grüssen
cut

Anm.: Der Verstoß gegen ein Hausverbot erfüllt den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs und kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden, §123 StGB.

bundesrecht.juris.de/stgb/__123.html

So, jetzt überlege ich, ob ich diese beschissene kaputte Wohnung mit dem Selbstjustiz-Vermieter jetzt doch _nicht_ zum 30. April aufgeben soll. Einfach doch noch länger drinbleiben. Vielleicht sollte ich es jetzt "erst Recht" darauf ankommen lassen.

Was meint Ihr?

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21 Apr 2009 14:11 #10744 von ka
Erstmal ich würde da nicht wohnen bleiben wollen. Schimmel ist ja mehr als gesundheitsschädlich.
Dazu würde ich die Miete auf 0 Euro kürzen und den Vermieter und die Maklerin anzeigen. Kann man in manchen Städten auch schon flexibel online machen ;-) )

Dazu würde ich Schadenersatz für das neue Schloss verlangen.

Da geht einem ja die Hutschnur hoch, wenn man das liest :twisted:

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21 Apr 2009 17:12 #10746 von travelnator
Karsten, ich denke da genauso wie Du. Allerdings... und hier kommt ein kleines "Aber" von Seitens des Gesetzgebers, der sich offenbar auch für solche lahmaschige Vermieters etwas einfallen lassen hat: Es gibt eine klitzekleine Lösungsmöglichkeit: Ich setze dem Vermieter eine Frist zur Mängelbeseitigung. Ist die Frist fruchtlos verstrichen, kann ich selbst die Schäden reparieren (oder reparieren lassen) und dem Vermieter dann hierzu die Rechnung schicken. Ich habe von dieser Möglichkeit abgesehen, weil ich - ganz ehrlich gesagt - befürchte, dass ich meine Investition nicht mehr so einfach wieder zurückkriegen werde. D.h., ich zahle all die Reparaturenm, richte erst mal auf meine Kosten seine Wohnung ganz superdoll her, bleibe auf dem Geld sitzen. Und anschliessend kündigt der Vermieter einfach, so ungefähr: "Ich hab einen Deppen gefunden, der mir die Wohnung gerichtet hat, und jetzt hau ab von hier". Das Spiel gefällt mir nicht. Vor allem nachdem das mit dem Diebstahl der Wohnungsschlüssel passiert ist, kann ich diesem Typen nicht mehr trauen. Doch diese Sache mit der Mängelbeseitigung ist ja eigentlich nicht so das Thema hier. Das ist ja schon beinahe Routine von immer-dem-gleichen-Geleiere zwischen Vermieter/Mieter.

Ich habe das halt einfach noch nicht erlebt, dass hier der Vermieter während meiner Abwesenheit in die Wohnung eindringt und Wohnungsschlüssel klaut.

Vielleicht habe ich für die Zukunft daraus gelernt, dass man eigentlich schon bei einer Wohnungsübergabe grundsätzlich erst einmal das Zylinderschloss austauscht, damit man einfach sicher sein kann, dass hier wirklich kein Schwein mehr reinkann. Neue Wohnung, und wer weiss, wer da noch alles Dritt- oder Viertschlüssel haben könnte?

Wie habt Ihr das mit Euren Zylinderschloss gehandhabt?

Karsten schrieb: Erstmal ich würde da nicht wohnen bleiben wollen. Schimmel ist ja mehr als gesundheitsschädlich.


Naja, das kann man vorübergehend beseitigen. Aber von meiner Erfahrung her kommt so ein Schimmel immer wieder und wieder. "Einmal Schimmel, immer Schimmel", langfristig wirste raus müssen. Ich habe hier keine guten Erfahrungen gemacht, z.B. mit einer anderen Wohnung vor etwa 10 Jahren. Das war eine Dachgeschoss-Wohnung, es regnete wegen eines Baufehlers herein und folgedessen bildete sich Schimmel an den Wänden.

Damals habe ich eine Probe abgenommen und das an das Labor geschickt. Die haben dann das analysiert und konnten dann ganz genau konkret sagen, welcher Schimmel das genau war. Anschliessend konnte man beweisen, ob der Schimmelpilz tatsächlich "gesundheitsgefährdend" ist. Soweit ich mich noch erinnern kann, war das dieses Labor:

www.schimmel-schimmelpilze.de/schimmeltest.html
www.enius.de/angebote.html

Das Problem war damals, dass nicht jeder Schimmel automatisch gesundheitsgefährend sein muss. Da muss man aufpassen, was man behauptet, sonst kommt man in Teufels Küche.

Ich habe damals dieses Labor-Ergebnis dazu benutzt, um meine fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung zu rechtfertigen.

Karsten schrieb: Dazu würde ich die Miete auf 0 Euro kürzen


Uff, so viel? 100% Mindminderung? Echt? Wenn ich ganz ehrlich sein darf: Ein "kleines biss'chen" habe ich schon in dieser Wohnung gewohnt. Ich hatte bei dieser Tabelle www.internetratgeber-recht.de/Mi ... el/em1.htm nachgeschaut und kam zu einer "angemessenen Mietminderung" von etwa 80%. Gekürzt wurde um 65%. Ich weiss nicht so recht... die Miete um 100% kürzen, aber trotzdem noch zu etwa 20% drinnen wohnen? Blöd, oder?

Karsten schrieb: und den Vermieter und die Maklerin anzeigen.


Weisst, wenn ich das machen würde, dann könnte der Vermieter auch eine Anzeige gegen mich machen: Zum Beispiel wegen "Verdacht des versuchten Betruges", weil ich die Miete gekürzt habe. Dann muss ich diesen ganzen Scheiss hier gegen-kontern, z.B. Anzeige wegen übler Nachrede und Verleumdnung, denn die Miete wurde ja zu Recht gekürzt und nicht auf Basis von betrügerischen Absichten. Die Wohnung ist wie gesagt fast unbewohnbar, was da alles kaputt ist.

Andererseits, ich habe keine Lust auf eine Obdachlosigkeit... so schnell findet man auch keine Wohnung heutzutage mehr. Vor allem, wenn man sich Provisionen sparen möchte. Neue Wohnung kriegen ist ziemlich schwer.

Vielleicht sollte ich einfach noch etwas abwarten, bis die Gelegenheit etwas günstiger ist, z.B. wenn die neue Wohnung erst mal da ist und ich damit aus der alten Wohnung schon mal "sicher weg" bin, dann könnte ich eine Strafanzeige immer noch machen. Andererseits wäre eine neue Wohnung auch davon abhängig, ob ich in nächster Zeit reise oder nicht...

Andererseits-andererseits, man könnte schon jetzt auch eine Strafanzeige "unter Vorbehalt" beim nächsten Polizeirevier stellen. Das wird sofort aufgenommen, aber das Verfahren wird noch nicht ins Rollen gebracht. Diese Lösung gefällt mir momentan am Besten... hmmm?

Karsten schrieb: Kann man in manchen Städten auch schon flexibel online machen ;-) )


Ja, z.B. hier:

service.polizei.nrw.de/egovernm ... zeige.html
www.antispam.de/wiki/Strafanzeig ... ende_Infos

Karsten schrieb: Dazu würde ich Schadenersatz für das neue Schloss verlangen.


Werd ich machen. 180,- Euro.

Karsten schrieb: Da geht einem ja die Hutschnur hoch, wenn man das liest :twisted:


Tja...

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22 Apr 2009 12:41 #10756 von travelnator

travelnator schrieb: .


cut
Hausverbot

Der besonderen Dringlichkeit wegen wird hiermit mit sofortiger Wirkung ein Hausverbot gegenüber den Personen

Herr J. R. aus N.
Immobilienmaklerin Frau R.R. aus R.

ausgesprochen. Das Hausverbot beinhaltet folgende Einschränkung: Ein Betreten ist nur nach vorheriger Terminabsprache mit mir möglich. Ausserdem wollte ich gerne wissen, ob er nach diesem Diebstahl-Vorfall das Mandantschaftsverhältnis mit dem Vermieter weiterhin aufrechterhält, und falls ja, inwieweit er dann hierfür verantwortlich ist.
Begründung: Diebstahl von Wohnungsschlüssel

Mit freundlichen Grüssen
cut


Habe dieses Schreiben heute vormittag dem Hausmeister gezeigt. Er war sehr verärgert über dieses Diebstahl-Verhalten. Er sagte: "In der Garage wurden Winterreifen gestohlen, im Fahrradkeller werden Fahrradteile gestohlen teils sogar einfach ganze Fahrräder mitgenommen, und jetzt haben wir auch Leute im Haus, die Wohnungsschlüssel klauen". Er würde das an meiner Stelle der Polizei melden und ich solle mich mit einem Mieterverein in Verbindung setzen, die hier abmahnen werden.

Auf meine Frage hin, ob ich dieses Hausverbot-Schreiben am schwarzen Brett beim Hauseingang veröffentlichen kann, da hatte er Bedenken und fühlte sich nicht so wohl dabei. Ok, dann wirds halt "erst einmal" nicht öffentlich ausgehändigt.

Dafür habe ich gestern noch etwas anderes gemacht: Ich habe die Berichterstattung über den Diebstahl der Wohnungsschlüssel dem Rechtsanwalt vom Vermieter gesendet, und ihn gefragt, inwieweit er in Verbindung mit seiner Berufshaftpflichtversicherung für dieses Selbstjustiz-Verhalten seines Mandanten haftet. Reaktion bislang: Keine. :lol:

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22 Apr 2009 13:34 #10757 von travelnator
Jetzt ruft mich gerade die Immobilienmaklerin R.R. aus R. an, und sagt, sie habe die Wohnung in der Zeitung ausgeschrieben und sie möchte gerne die Wohnung neuen Mietinteressenten herzeigen. Der Vermieter habe ihr den geklauten Wohnungsschlüssel übergeben.

Sagt was dazu!

:lol:

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22 Apr 2009 20:38 #10771 von Marco

travelnator schrieb: Jetzt ruft mich gerade die Immobilienmaklerin R.R. aus R. an, und sagt, sie habe die Wohnung in der Zeitung ausgeschrieben und sie möchte gerne die Wohnung neuen Mietinteressenten herzeigen. Der Vermieter habe ihr den geklauten Wohnungsschlüssel übergeben.

Sagt was dazu!

:lol:


Das ist ja echt eine fette Geschichte.
Puh...
Ich kam gerade aus Hamburg und las diesen Forum-Beitrag.
Den muss ich mir erst einmal in Ruhe durchlesen...

Gruß Marco

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22 Apr 2009 23:52 #10779 von Armin
Stimmt, stimmt, stimmt!!! :twisted:
Man / frau ist da viiiiiel zu sorglos, was die Schlösser der Wohnung angeht. Wer wechselt schon die Zylinder aus?
Ja, ja, ja, eigentlich sollte man dies tun.
Doch macht man es wirklich??
Aber, wenn ich zu Hause wäre und es würde jemand MEINE Wohnung aufschließen - ich wüsste nicht, was passieren würde.
Ich würde frei drehen, durchdrehen, denjenigen wahrscheinlich K.O. schlagen...
Das geht ja gar nicht!!! :evil: :evil: :evil:

Gruß Armin

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