Zwangsbußgeld für Lockangebote der Billigflieger

RS Updated 08 Januar 2014
Zwangsbußgeld für Lockangebote der Billigflieger

Der Bundesrat hat heute der Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung zugestimmt. Damit werden Sanktionen gegen undurchsichtige Preisgestaltung bei Flugtickets eingeführt. Demnach kommen Lockangebote mit falschen Angaben den Luftfahrtunternehmen, Reiseveranstaltern und Reisevermittlern künftig teuer zu stehen. Bußgelder bis zu 25.000 Euro drohen allen, die versuchen, die Kunden zu täuschen.

Nach Angaben von Verkehrsminister Tiefensee soll dies ein wirksames Instrument gegen undurchsichtige Preisgestaltung bei Flugtickets sein. Es soll sicherstellen, dass sich alle an die Vorgaben halten. Neben dem Endpreis müssen auch die Steuern, Flughafengebühren sowie die sonstigen Zuschläge und Entgelte gesondert ausgewiesen werden. So erfährt der Fluggast präzise, was er wirklich zu zahlen hat. Kunden, die einen Verstoß gegen die Preistransparenz feststellen, können diesen über die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes melden.

Durch die Schaffung von Bußgeldtatbeständen wird durchgesetzt, dass die in Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 vorgegebenen Vorschriften zur Preistransparenz eingehalten werden. Zuständig für Verfolgung und die Ahndung dieser Ordnungswidrigkeiten wird das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) sein.

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