Wenn zwei sich streiten erfolgt meist eine Einigung vor Gericht, welches den Sieger im Streitfall bestimmt. Dumm nur wenn sich alle Streitparteien auch nach dem Urteil als Sieger fühlen, wie im folgenden Fall: So will die irische Billigfluglinie RyanAir die Anwendung der Internet-Technik Screen-Scraping verhindern, die auf Portalen wie Cheapticket einen Preisvergleich und Ticketweiterverkauf ermöglicht. Dazu zog die Airline vor den obersten irischen Gerichtshof und erwirkte nach eigenen Angaben ein Verbot der Anwendung der Screenscraping-Technik.
Wer hat Recht: Ryan Air oder Cheapticket?
Soweit der Stand der Iren. Anders sieht es Cheapticket, die beim Landgericht Hamburg eine Nutzung der Technik erwirkt haben: Demnach sei es dem Unternehmen ausdrücklich erlaubt zum Vermitteln von Flugtickets auch zukünftig Daten von der RyanAir-Webseite auszulesen. "Vor Gericht wurde am 26. Februar 2010 entschieden, dass anders als von Ryanair kommuniziert, keine Verletzung von Datenbankrechten vorliegt", heißt es in einer Pressemeldung des Unternehmens.
Am 10. März hat nun das Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen Ryanair erlassen. Darin untersagen die Richter Ryanair zu behaupten „CheapTickets sei die Nutzung der Internet-Technik des Screen-Scraping für die Vermittlung von Ryanair Flugtickets untersagt“. Ein entsprechender Wortlaut ist nun nicht mehr auf der Webseite des Low Costers zu finden. Aber wer RyanAir kennt, weiß dass das Thema Screen-Scraping aus gerichtlicher Sicht noch nicht vom Tisch ist.