Mehr Rechte für Busreisende? Nur für solche, die weit fahren und warten

RS Updated 05 Dezember 2013
Mehr Rechte für Busreisende? Nur für solche, die weit fahren und warten

Wer als Busreisender auf einer Fernstrecke von mehr als 250 km unterwegs ist, hat künftig Anrecht auf eine Entschädigung bei Verspätungen. Dies hat vergangenen Woche das Europäische Parlament und der Rat entschieden.

Demnach müssten bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden nach der geschätzten Ankunftszeit, Überbuchungen oder Annullierung 50 Prozent des Ticketpreises erstattet werden. Busreisende auf Fernstrecken würden damit EU-weit von den gleichen Rechten wie Flugpassagiere und Bahnkunden profitieren, erklärte die EU.

Der Haken an der Sache steckt aber im Detail: Erstens müssen die Busunternehmen nach einer Schonfrist die Verordnung erst in acht Jahren umsetzen.  Zweitens greifen die Regelungen nicht bei "extremen Wetterbedingungen" und zu guter Letzt werden Reisende, die weniger als 250 Kilometer fahren von der Regelung ausgeschlossen. Für Michael Cramer, Mitglied des Europäischen Parlamentes, eine klare Schwachstelle des Kompromisses, da diese "Kurzstrecken" einen Großteil aller Busfahrten in Europa bilden.

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