Lang erwartet und von den Medien sowie Fans heiß diskutiert, liegt nun das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Thema Stadionverbot vor. So klagte ein Fan des Fanclubs "Schickeria München" gegen ein bundesweites Stadionverbot, das er nach einem Spiel beim MSV Duisburg im Jahr 2006 erhalten hatte. Der BGH entschied nun gegen den Münchener und damit gegen alle Fußballfans. So reiche künftig ein "Generalverdacht" um Zuschauer auszusperren.
BGH entscheidet gegen Fans: Willkürliche Stadionverbote sind rechtens
Lang erwartet und von den Medien sowie Fans heiß diskutiert, liegt nun das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Thema Stadionverbot vor. So klagte ein Fan des Fanclubs "Schickeria München" gegen ein bundesweites Stadionverbot, das er nach einem Spiel beim MSV Duisburg im Jahr 2006 erhalten hatte. Der BGH entschied nun gegen den Münchener und damit gegen alle Fußballfans. So reiche künftig ein "Generalverdacht" um Zuschauer auszusperren.
Hintergrund: Am 25. März 2006 beim Spiel MSV Duisburg gegen den FC Bayern München kam es nach Spielschluss zwischen einer Gruppe von ca. 100 Anhängern des FC Bayern München, zu der ausweislich des Polizeiberichts auch der Kläger gehörte, und Anhängern des MSV Duisburg zu Auseinandersetzungen, bei denen mindestens eine Person verletzt und ein Auto beschädigt wurde. Im Rahmen des Polizeieinsatzes wurde unter anderem der Kläger in Gewahrsam genommen. Am 18. April 2006 erhielt der Fan ein befristetes Betretungsverbot für die MSV-Arena und sämtliche Fußballveranstaltungsstätten in Deutschland (bundesweites Stadionverbot) bis zum 30. Juni 2008.
Der Fan behauptet, an den im Übrigen nur kleineren - Auseinandersetzungen zwischen den beiden Fangruppen nicht beteiligt gewesen zu sein, sondern diese nur aus der Distanz wahrgenommen zu haben. Seine auf die Aufhebung des Stadionverbots, hilfsweise auf die Beschränkung des Verbots auf die MSV-Arena gerichtete Klage hat das Amtsgericht abgewiesen. Nach Sicht des BGH kann der Eigentümer oder Besitzer eines Stadions aufgrund seines Hausrechts ohne vorherige Anhörung des Betroffenen grundsätzlich frei darüber entscheiden kann, wem er den Zutritt verwehrt. Das gilt auch, wenn – wie bei dem Besuch eines Fußballspiels – der Zutritt aufgrund eines Vertragsverhältnisses mit dem Hausrechtsinhaber gewährt wird.
Gewalt gehört in kein Stadion, aber trotzdem bedeutet die Gerichtsentscheidung, dass Fans nicht einmal gewalttätig auffallen müssen, um ein Stadionverbot zu erhalten, sondern sie brauchen nur zu einer bestimmten Fangruppe gehören, die durch entsprechende Aktionen aufgefallen ist. Fazit des Urteils, überspitzt formuliert: Willkürliche Stadionverbote werden einen weiteren Schub erhalten, denn Fans die den Vereinen nicht ins Image passen können nun mit Segen des obersten Gerichts einfach aussortiert werden: Live-Fußball wird zum Popcorn-Kino mit VIP-Logen und Family-Street. Wo bleibt der wahre (gewaltfreie) Fan?