Bei ihrem vor wenigen Tagen beendeten Jahreskongress in Budapest hat die internationale Spielervereinigung FIFPro eine Standortbestimmung im Weltfussball vorgenommen. Die FIFPro hat bei dieser Gelegenheit auch Vertreter der FIFA empfangen, wie im Rahmen der im November 2006 unterzeichneten Vereinbarung vorgesehen. Als Resümee zeigten sich die Delegierten von FIFPro mit den bisherigen Ergebnissen der Zusammenarbeit mit der FIFA zum Schutz minderjähriger Spieler zufrieden.
FIFPro und FIFA vereinbaren Reformen
Bei ihrem vor wenigen Tagen beendeten Jahreskongress in Budapest hat die internationale Spielervereinigung FIFPro eine Standortbestimmung im Weltfussball vorgenommen. Die FIFPro hat bei dieser Gelegenheit auch Vertreter der FIFA empfangen, wie im Rahmen der im November 2006 unterzeichneten Vereinbarung vorgesehen. Als Resümee zeigten sich die Delegierten von FIFPro mit den bisherigen Ergebnissen der Zusammenarbeit mit der FIFA zum Schutz minderjähriger Spieler zufrieden.
Die FIFA und die FIFPro bekräftigten in Ungarn erneut ihre gemeinsame Vision: Einzig ein Paket mit Maßnahmen im Sinne einer übergeordneten Führung des Weltfussballs ("Good Governance") kann gewährleisten, dass die Universalität des Fussballs, die Integrität und die Unberechenbarkeit der Wettbewerbe gewahrt bleiben und gefördert werden. Vor diesem Hintergrund liegt ein Gleichgewicht zwischen allen Akteuren im Fussball im Interesse aller, ebenso die Ausbildung junger Spieler sowie der Klubfussball und die Nationalteams. So unterstützt die FIFPro nach Angaben der FIFA die folgenden Maßnahmen und Reformen, die von der FIFA umgesetzt oder geplant wurden:
- Stärkung der Position der Spieler durch die flächendeckende Umsetzung der "Mindestanforderungen für Spielerverträge" gemäß FIFA-Zirkular Nr. 1171 aus dem Jahr 2008 für die Umsetzung dieser Bestimmungen in den Verbänden so bald wie möglich;
- Bemühungen zur Schaffung nationaler Kammern zur Beilegung von Streitigkeiten, die aufgrund ihrer Funktionsweise und Zusammensetzung eine ausgewogene Vertretung von Spielern und Vereinen gewährleisten; sowie die Kontrolle der Kriterien für die Schaffung dieser Kammern durch FIFA und FIFPro;
- Programm "In Afrika mit Afrika gewinnen" zur Ausrichtung afrikanischer Meisterschaften, in dessen Rahmen sich die Spielervereinigungen der FIFPro Afrika zusammenfinden;
- Rahmenbedingungen zur Einbürgerung von Spielern;
- Festhalten am Grundsatz von Aufstieg und Abstieg;
- elektronische Verwaltung der Spielertransfers (Transferabgleichungssystem);
- Schutz der Spieler vor Einflüssen Dritter;
- Revision des FIFA-Spielervermittlerreglements mit dem Ziel einer besseren Regulierung der Vermittlungsgeschäfte zwischen Vereinen und Spielern, einer verbesserten Transparenz und Lösungen für aktuelle Probleme (Interessenskonflikte, Schutz Minderjähriger, Finanzströme usw.).
Die FIFPro fordert von der FIFA zudem, in ihren Reglementen die eindeutig definierte Rechtsprechung der Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten hinsichtlich des Verbots einseitig geltender Bestimmungen in Arbeitsverträgen zu verankern. Des Weiteren hat gemäß FIFA und FIFPro die Besonderheit des Sports, die in Art. 165 des Vertrags von Lissabon festgeschrieben ist, nicht zum Ziel, die Rechte der Spieler in arbeitsrechtlicher Hinsicht einzuschränken. Der konkrete Inhalt des Vertrags kann nur über den Dialog, die gegenseitige Abstimmung sowie über Verhandlungen zwischen den Institutionen des Fussballs und denjenigen Akteuren definiert werden, die an erster Stelle stehen: den Spielern.
In dieser Hinsicht haben sich die FIFPro und die FIFA 2006 auf folgende Punkte verständigt, die unter diese "Besonderheit" fallen (gemäß Art. 2 Abs. 6 der Vereinbarung von 2006):
- Maßnahmen gegen den Mehrfachbesitz von Vereinen;
- Bestimmungen zum Schutz minderjähriger Spieler;
- Schutz der Nationalmannschaften durch die stufenweise über mehrere Spielzeiten erfolgende Einführung des 6+5-Systems durch die FIFA in Bezug auf die Spielberechtigung für die Nationalmannschaft;
- zentralisierter Verkauf der Fernsehrechte und Schutz der bestehenden Solidaritätsmechanismen bei individuellem Verkauf dieser Rechte;
- Bestimmungen zur Lizenzierung von Vereinen und zur Kontrolle der Geschäftsführung dieser Vereine;
- Maßnahmen zur Kontrolle des Wettgeschäfts und seines Einflusses auf das Spiel und die Wettbewerbe;
- Reglemente zu bestimmten Berufen im Fussball, z. B. Spielervermittler.
Im Kampf gegen Doping verfolgen die FIFPro und die FIFA die gleichen Ziele. Einig ist man sich auch in der Frage des Aufenthaltsorts von Spielern: Die Auffindbarkeit der Spieler, insbesondere die kollektive Auffindbarkeit als Verantwortung des Vereins, muss nur während Trainings- und Wettbewerbsperioden gewährleistet sein.