Bewertungsdetails

4.5 8
Artikel bewerten
 
5.0
es stimmt, es reicht wirklich!! Außerdem: dieser werte Herr Weselsky hat das Streikrecht gleich vierfach gebrochen

1. Streiken einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern "spontan" oder "wild", sind sie gesamtschuldnerisch haftbar."

2. "Arbeitskämpfe dürfen nur zur Erreichung tarifvertraglich regelbarer Ziele geführt werden."

3. "Sie dürfen nur als "letztes Mittel" nach Ausschöpfung aller Verhandlungsmöglichkeiten geführt werden."

4. "S. und A. dürfen nicht auf die Vernichtung des Gegners abzielen."

5. "Auch das Gemeinwohl darf nicht offensichtlich verletzt werden."

Und dann gibt es im Streikrecht noch diesen Satz:

6. "Außerdem dürfen die Strafgesetze nicht verletzt werden (Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Nötigung)."

http://www.bpb.de/wissen/07774611359444615157626404228132,0,Streik_und_Aussperrung.html?buchstabe=R

Denn diese ganzen Tatbestände sind bei diesem Streik erfüllt!! Außerdem berichtet die Zeitung die Zeit, dass es Bedrohungen von Siten der GDL gegen den EVG-Chef Hommel gegeben hat:

"Der Streik wirkt sich nach Hommels Ansicht auch negativ auf das Verhältnis zwischen den beiden Gewerkschaften aus. Die Stimmung zwischen den unterschiedlichen Mitgliedern werde immer schlechter. Unter anderem würden die am Wochenende arbeitenden Kollegen als Streikbrecher diffamiert, obwohl diese arbeiten müssten, weil sie selbst nicht im Arbeitskampf seien, beklagte Hommel. Er habe Drohnachrichten bekommen."

Und spätestnes hier hat sich die GDL - vertreten durch Herrn Weselsky - nach § 241 StGB (Bedrohung) strafbar gemacht!! So sieht es aus!!

Darüber hinaus geht es auch noch um diese Beleidigung von Behinderten, die Weselsky öffentlich in einer Rede in einer Versammlung getätigt hat und darauf steht laut § 187 StGB (Verleumdung) glatte 5 Jahre HAFT!!

Von daher: wer erstattet hier mal Strafanzeige gegen Weselsky und stoppt ihn??
A
Beitrag melden War diese Bewertung hilfreich für dich? 7 1

Kommentare

Hast du schon ein Konto?