Harte Strafen für Pyro: Rostock und Münster im DFB-Visier

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Schnell, sehr schnell reagierte der DFB-Kontrollausschuss und klagte die Pyro-Show einiger Rostocker Fans vom vergangenen Freitag bei Eintracht Frankfurt an, die das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes nun abstrafte. Am 16. September hatten zahlreiche Anhänger des Klubs zu Beginn der zweiten Halbzeit der Zweitligapartie großflächig Feuerwerkskörper eingesetzt, die zu entsprechender Rauchentwicklung auch auf dem Spielfeld führten. Zudem wurden aus dem Rostocker Block mehr als 15 Leuchtraketen abgefeuert, die teilweise auch auf dem Spielfeld in der Nähe der Rostocker Spieler landeten. Aufgrund der Vorkommnisse verzögerte sich die Spielfortsetzung um etwa fünf Minuten.

Schnell, sehr schnell reagierte der DFB-Kontrollausschuss und klagte die Pyro-Show einiger Rostocker Fans vom vergangenen Freitag bei Eintracht Frankfurt an, die das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes nun abstrafte. Am 16. September hatten zahlreiche Anhänger des Klubs zu Beginn der zweiten Halbzeit der Zweitligapartie großflächig Feuerwerkskörper eingesetzt, die zu entsprechender Rauchentwicklung auch auf dem Spielfeld führten. Zudem wurden aus dem Rostocker Block mehr als 15 Leuchtraketen abgefeuert, die teilweise auch auf dem Spielfeld in der Nähe der Rostocker Spieler landeten. Aufgrund der Vorkommnisse verzögerte sich die Spielfortsetzung um etwa fünf Minuten.

Hansa Rostock gilt beim DFB als rotes Tuch in Sachen Pyro und Ausschreitungen, deshalb auch das harte Urteil was im Vergleich zu anderen Urteilen unterklassiger Vereine in der Vergangenheit, aber eigentlich noch milde ist: Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Verein dazu verurteilt, seine nächsten beiden Auswärtsspiele unter Ausschluss seiner Anhänger auszutragen. Außerdem muss Rostock für den Zuschauerausfall jeweils 25.000 Euro Schadenersatz an die beiden gastgebenden Vereine zahlen. Betroffen sind die beiden Rostocker Auswärtsspiele am 30. September 2011 bei Erzgebirge Aue und am 21. Oktober 2011 bei Fortuna Düsseldorf. Hansa Rostock hat nach Angaben des DFB dem Urteil zugestimmt.

Auch Preussen Münster muss nach den Vorkommnissen während des Drittligaspiels zwischen dem VfL Osnabrück und Preußen Münster am 10. September 2011 seine nächsten beiden Auswärtsspiele unter Ausschluss seiner Anhänger auszutragen. Außerdem muss der Verein eine Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro und für den Zuschauerausfall jeweils 9000 Euro Schadenersatz an die beiden gastgebenden Vereine zahlen. Betroffen sind die beiden Münsteraner Auswärtsspiele am 1. Oktober 2011 beim SV Wehen Wiesbaden und am 22. Oktober 2011 bei Rot-Weiß Erfurt.

Während des Einlaufens der beiden Mannschaften in Osnabrück verletzte ein Feuerwerkskörper, der aus dem Münsteraner Zuschauerblock geworfen worden war, im ehemaligen Spielertunnel insgesamt 24 Personen. Fünf Polizeibeamte mussten schwer verletzt in ein Krankenhaus transportiert werden. Zudem wurden im Münsteraner Zuschauerblock während des Spiels weitere Feuerwerkskörper gezündet. Preußen Münster hat dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig. Das Sportgerichtsverfahren gegen den VfL Osnabrück wegen besagter Vorfälle dauert derzeit noch an.

Die Schnelligkeit in der der DFB Vereine in letzter Zeit aburteilt nimmt zu, aber scheinbar misst der Verband nicht immer mit gleichen Maß. Für die Pyroaktion der Fans des Hamburger SV bei Werder Bremen oder der Kölner Ultras in Leverkusen, reagierte und urteilte der DFB bisher nicht. Nach den Querelen um die Freigabe des Einsatzes von Pyrotechnik in deutschen Stadien, ist es in den vergangenen Wochen vermehrt zu Rauchentwicklung und Leuchtfeuern in den Gäste- sowie Heimblöcken der deutschen Fußballigen gekommen. Der DFB scheint überfordert und kommt scheinbar nicht mehr mit der Bestrafung nach und der nächste Spieltag naht.

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