Abbrennen von Pyrotechnik ist gesetzlich verbotene Randale

RS Updated

Ende einer Diskussion, die es aus Sicht der Fans in konstruktiver Weise auch nie gab. Deutscher Fußballbund (DFB) und Ligaverband (DFL) formulieren eine klare Absage an das Thema Pyrotechnik und geben die Richtung der künftigen Fankultur ganz klar vor: Popcorn-Publikum auf Family-Streets anstatt pure Stimmgewalt mit farbenfrohen Choreos.

Ende einer Diskussion, die es aus Sicht der Fans in konstruktiver Weise auch nie gab. Deutscher Fußballbund (DFB) und Ligaverband (DFL) formulieren eine klare Absage an das Thema Pyrotechnik und geben die Richtung der künftigen Fankultur ganz klar vor: Popcorn-Publikum auf Family-Streets anstatt pure Stimmgewalt mit farbenfrohen Choreos. So heißt es in einer Presseverlautbarung des DFB, dass die Verbände in konsequenter Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz sowie der Gründung einer „Task Force Sicherheit“ die Anstrengungen gegen Ausschreitungen fortsetzen. Ausschreitungen bedeutet hier nicht unbedingt eine handfeste Schlägerei, sondern überspitzt gesagt auch das Abbrennen von Wunderkerzen, die auch als Pyrotechnik klassifiziert werden.

Union

In einem vom DFB-Präsidium in Auftrag  gegebenen Rechtsgutachten heißt es: „Die Verwendung von Pyrotechnik in Fußballstadien durch Besucher/Fangruppen ist auf Grundlage des geltenden Rechts ausgeschlossen. Anträge auf Zulassung von Pyrotechnik durch Besucher/Fangruppen sind zwingend durch die für den Brandschutz zuständige Behörde abzulehnen.“ Zudem erklärte laut DFB der Arbeitskreis Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland: „Es besteht im Arbeitskreis Einvernehmen, dass Pyrotechnik durch Fangruppen nicht zugestimmt werden kann.

Weiter heißt es in der Pressemeldung, dass DFB und Ligaverband beim Runden Tisch im Bundesinnenministerium am 14. November 2011 die Einrichtung einer gemeinsamen „Task Force Sicherheit“ mit Vertretern aus Politik, Justiz, Polizei und Fußball-Verbänden sowie der Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) vorschlagen werden. Dieses Gremium soll in enger Zusammenarbeit mit der DFB-Kommission „Prävention und Sicherheit“ konkrete Schritte für zusätzliche Sicherheit festlegen. Zudem treten DFB und Ligaverband weiterhin für eine konsequente Ausschöpfung rechtlicher Mittel ein und bekräftigen die angekündigten Gespräche mit den verschiedenen Generalstaatsanwaltschaften.

Das Abbrennen von Pyrotechnik wurde damit nun endgültig kriminalisiert. Die Antwort der Ultras und denjenigen die mit Hingabe für ihren Verein stehen zeigten schon im DFB-Pokal vergangene Woche was sie davon halten. Unbeeindruckt von allen Diskussionen zündelten die Kölner in Hoffenheim, die Gladbacher in Heidenheim, die Hamburger in Trier, Berliner in Essen, Bochumer in Unterhaching und natürlich die Dresdener in Dortmund.

Die Frage ist: Wie hoch werden die Strafen für das Abbrennen von Fackeln oder das zünden von Rauchbomben? Gibt es nur Geldstrafen, Stadionverbote oder tatsächlich Gefängnis? Wieweit gehen die Richter, wie weit gehen die Fans und vor allem wie weit wollen manche Medien noch gehen, die Pyrotechnik teils erst durch ihre wertende Schreibe kriminalisierten? Denn: Kaum qualmt es in einer Stadionecke schon werden die klickkräftigen und Auflagestarken Wörter „Randale“, "Krawalle", „Ausschreitungen“ oder „Hooligans“ mit vollen Faszination ohne Nachdenken hingeklatscht. Der Fanjournalismus abseit der Popcorn-Tüte ist ein Geschäft mit dreckiger Doppelmoral.

> zur gesetzlich erlaubten turus.net Foto-Pyroshow

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